
SACHVERSTÄNDIGENLEISTUNGEN
Kollaudierung
Die Kollaudierung bildet den Abschluss eines Bauvorhabens und bestätigt, dass das Gebäude entsprechend der Baubewilligung sowie den geltenden baurechtlichen Vorschriften errichtet wurde. Als unabhängiger Sachverständiger begleiten wir Sie bei der Kollaudierungsbegehung, führen die Kollaudierungsabnahme durch und erstellen bei Bedarf ein fachlich fundiertes Kollaudierungsgutachten. Dadurch erhalten Bauherren eine verlässliche Grundlage für die Bauvollendungsanzeige und die rechtssichere Nutzung ihres Bauwerks. Die Kollaudierung dient gleichzeitig dazu, allfällige Abweichungen frühzeitig zu erkennen und eine reibungslose Abwicklung mit der Baubehörde sicherzustellen.
Sachverständigenüberprüfung gemäß § 17 Abs. 2 BauPolG
Im Rahmen der Bauvollendung verlangt das Salzburger Baupolizeigesetz in bestimmten Fällen eine Bestätigung durch einen befugten Sachverständigen gemäß § 17 Abs. 2 BauPolG. Wir überprüfen Ihr Bauvorhaben hinsichtlich der Übereinstimmung mit der erteilten Baubewilligung, den genehmigten Plänen sowie den einschlägigen bautechnischen Vorschriften und erstellen die erforderliche Sachverständigenbestätigung. Mit unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir Bauherren, Planer und Bauträger dabei, die gesetzlichen Anforderungen effizient zu erfüllen und Verzögerungen bei der Fertigstellung oder Benützungsfreigabe zu vermeiden.